Neue Scholle Nachrichten 1/2024

Ausgabe Mai 2024
| Themenübersicht |
| Schornsteinfeger – was ist Pflicht und was ist Kür? |
| Termine Public-Viewing Fußball-EM incl. Meet & Talk am 29.06.2024 Oktoberfest am 05.10.2024 Vorweihnachtliches Glühweinfest am 07.12.2024 |
Liebe Mitglieder, liebe Siedlerfreunde,
nach einer längeren Pause melden wir uns mit dem nächsten Schollenspecht.
Aus der Jahreshauptversammlung haben wir die Problemstellung „Schornsteinfeger Liebermann“ mitgenommen.
Anlässlich der Vorträge haben wir hier ein paar Informationen zusammengestellt, die Sie vielleicht interessieren könnten:
Schornsteinfeger – was ist Pflicht und was ist Kür?
Freie- und bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger: Wer leistet was?
Was Schornsteinfeger kosten, hängt zunächst von ihrer Stellung ab.
Das Gesetz unterscheidet freie Schornsteinfegertätigkeiten sowie Arbeiten die ausschließlich vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden dürfen.
Die Durchführung der freien Arbeiten darf nur durch Betriebe erfolgen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind vor allem für sogenannte hoheitliche Aufgaben verantwortlich. Das sind Leistungen, die ihnen durch Rechtsnormen oder Gesetze zugewiesen wurden. Im Detail geht es dabei um die Feuerstättenschau, die Überprüfung neuer oder geänderter Feuerstätten und die Bauabnahme. Darüber hinaus müssen Bezirksschornsteinfeger prüfen, ob Hausbesitzer die Kehrintervalle einhalten. Ihre Kosten lassen sich dabei über die Arbeitswerte der KÜO berechnen.
Freie Schornsteinfeger übernehmen die Schornsteinreinigung sowie alle Mess- und Wartungsarbeiten.
Wartungsarbeiten sind Tätigkeiten die nicht in der KÜO (Kehr- und Überprüfungsarbeiten) aufgeführt sind und deshalb auch nicht als durchzuführende Arbeiten im Feuerstättenbescheid aufgelistet sein dürfen.
Trotzdem könnte ein Schornsteinfegerbetrieb Wartungsarbeiten anbieten.
Die Schornsteinfeger können somit frei beauftragt werden und diese können ihre Leistungen eigens auspreisen.
Wer bei den Kehrungen und Überprüfungen sparen möchte, sollte also mehrere Angebote anfordern und vergleichen.
Was ist ein Feuerstättenbescheid?
Im Feuerstättenbescheid sind die Schornsteinfegerarbeiten aufgelistet und zu welchen Fristen diese Arbeiten durchgeführt werden müssen. Der Feuerstättenbescheid ist nach Durchführung der Feuerstättenschau vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu erstellen.
Verantwortlich für die fristgerechte Durchführung der im Feuerstättenbescheid aufgelisteten Arbeiten ist immer der Eigentümer des Grundstücks.
Die Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt.
Während der Feuerstättenschau besichtigt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerungsanlagen eines Gebäudes und überprüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit.
Gebühren für hoheitliche Maßnahme
Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfgHwG) sind im Schornsteinfegerhandwerk zwei Aufgabenbereiche zu unterscheiden:
1. die hoheitlichen Arbeiten und
2. die freien, privatwirtschaftlichen Dienstleistungen.
Die hoheitlichen Aufgaben (Feuerstättenschau, Ausstellen und Änderungen des Feuerstättenbescheides, baurechtliche Abnahmen, Führen des Kehrbuchs) werden ausschließlich von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern ausgeführt.
Für diese hoheitlichen Aufgaben gelten nach wie vor Gebühren.
Wie hoch die jeweiligen Gebühren sind, können Sie in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nachlesen.
Die Ausstellung des Feuerstättenbescheides kann je nach Anzahl der Feuerstätten bis zu 40 AW (Arbeitswerte) kosten. Die eigentliche Gebühr ergibt sich aus der Multiplikation des Arbeitswertes mit dem festgesetzten Gebührenwert zuzüglich Mehrwertsteuer.
Preise für freie Tätigkeiten
Zu den freien Tätigkeiten eines Schornsteinfegerbetriebes zählen die Reinigungen,
Messungen und Überprüfungen nach Kehr- und Überprüfungsordnung und Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
Für diese privatwirtschaftlichen Aufgaben werden keine Gebühren festgesetzt.
Wie bei anderen Dienstleistungen auch müssen Sie sich mit dem Anbieter (hier: dem Schornsteinfegerbetrieb) über den Preis einigen.
Jeder Schornsteinfegerbetrieb kalkuliert selbst die Preise für die von ihm angebotenen Dienstleistungen auf betriebswirtschaftlicher Basis.
Wichtig: Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks kann keine Auskunft oder Bewertung zur Preisgestaltung eines Schornsteinfegerbetriebes geben.
Sollten Sie Fragen zur Rechnung und zu den Preisen für freie Tätigkeiten haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Schornsteinfegerbetrieb.
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen *) (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO)
§ 6 Gebühren
(1) Gebühren sind für folgende Tätigkeiten zu entrichten:
- Feuerstättenschau nach § 14 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes,
2. Erlass oder Änderung des Feuerstättenbescheides nach § 14a des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes,
3. anlassbezogene Überprüfung nach § 15 Satz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, wenn bei der Überprüfung tatsächlich Mängel festgestellt wurden,
4. Mahnung rückständiger Gebühren nach § 20 Absatz 1 Satz 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes sowie
5. Ersatzvornahme nach § 26 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes.
6. anlassbezogene Überprüfung nach § 1 Absatz 8,
(2) Eine Mahnung kann ausgesprochen werden, wenn eine rückständige Gebühr nach Anlage 3 innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Gebührenrechnung nicht bezahlt wurde. Die Mahngebühr nach Absatz 1 Nummer 4 darf nur einmal je fällige Gebührenrechnung erhoben werden.
(3) Die Gebührensätze richten sich nach den in Anlage 3 festgesetzten Arbeitswerten. Der Arbeitswert beträgt 1,20 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wann verjährt eine Schornsteinfegerrechnung?
Im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz § 20 Kosten ist im Absatz 2 – Satz 2 die Verjährungsfrist geregelt: „Der Anspruch auf Zahlung von Gebühren verjährt in drei Jahren.“
Wie kann man sich gegen den Schornsteinfeger wehren?
Bei Problemen mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder mit der Gebührenrechnung, können Sie sich an die zuständige Schornsteinfeger-Innung in Ihrer Nähe wenden.
Des Weiteren ist die zuständige Behörde (Bezirksamt Neukölln Bau- und Wohnungsaufsicht) Ansprechpartner.
| Termine…. Termine… Termine |
Die Fußball-EM startet am 14.06.2024!!!
Die letzten Spiele unserer Mannschaft geben Anlass zur Hoffnung auf Erreichen des Achtelfinales am 29.06.2024.
Dann wollen wir hier dabei sein!
Public Viewing in der Neuen Scholle für Siedler*innen und Freunde !!!
Auch steht der Garten am Siedlerheim für ein „Cometogether“ offen.
Fußball, Bier, Grill und …. Sieg – das wäre was. Oder auch einfach mal ein wenig Geselligkeit genießen…
Hast Du Lust?
29.06.2024
Beginn: 17 Uhr
Termin Aufbau –28.06.2024 ab 18 Uhr(Viele Hände schaffen viel!)
Termin Saubermachen –30.06.2024 ab 17 Uhr(Viele Hände schaffen viel!)
Auf mehrheitlichen Wunsch (Abstimmung in der Jahreshauptversammlung) findet in diesem Jahr erstmalig ein O K T O B E R F E S T auf unserer Neuen Scholle statt.
Termin: 05.10.2024 ab 18 Uhr
Dirndl, Lederhose, Weißwurscht, Leberkäs, Bier in Maßen und natürlich Musik – lasst es uns gemeinsam feiern.
Nähere Informationen werden noch bekannt gegeben. Bitte beachtet die Homepage unter www.siedlung-neue-scholle.de oder Einwürfe in den Briefkästen.
Termin Aufbau – 04.10.2024 ab 18 Uhr(Viele Hände schaffen viel!)
Termin Saubermachen –06.10.2024 ab 17 Uhr (Viele Hände schaffen viel!)
Vorweihnachtliches Glühweinfest soll es auch in diesem Jahr wieder geben:
Termin:
07.12.2024 ab 18 Uhr
Termin Aufbau – 04.10.2024 ab 18 Uhr(Viele Hände schaffen viel!)
Termin Saubermachen –08.12.2024 ab 17 Uhr (Viele Hände schaffen viel!)
Sie können durch Ihren Beitrag den Gemeinschaftsgedanken aufrechterhalten.
Vielen Dank und ….
…bitte schauen Sie auch regelmäßig auf unsere Homepage
Ihr Vorstand