Der Erbbaurechtsvertrag verpflichtet die Erbbauberechtigten,
- sich gegen Haftpflicht wegen Veränderung der Beschaffenheit des Gewässers (§ 22 Wasserhaushaltsgesetz) zu versichern und dauernd versichert zu Halten, soweit die Risiken nicht durch andere Haftpflichtversicherungen (z.B. Haus- und Grundbesitzerhaftplicht-Versicherung , Privathaftpflichtversicherung) abgedeckt sind (§ 8 Abs 2) sowie
- die auf dem Erbbaugrundstück errichteten baulichen Anlagen auf der Grundlage einer gleitenden Neuwertversicherung gegen Feuer angemessen zu versichern und dauernd versichert zu halten (§ 8 Abs. 3).
Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, den Abschluss der Versicherungsverträge und das Bestehen alle 5 Jahre nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind unsere Erbbaurechte in einer Gesamtversicherung erfasst. Der Vertrag durch die Trägergesellschaft (WoBeGe) wurde mit der Allianz-Versicherungs AG geschlossen.
Ansprechpartner bei etwaigen Schäden ist die WoBeGe.
Tel. 030 639 905 555
Zu Ihrer Information haben wir die Versicherungspolice hier hinterlegt