Informationen für Siedler

Mit dem Erwerb des Erbbaurechts sind Sie gleichzeitig Mitglied unseres Vereins, der Siedlergemeinschaft Neue Scholle e.V.

Als Mitglied versteht es sich von selbst, an der jährlichen Jahreshauptversammlung des Vereins teilzunehmen. Diese findet meist im 1. Quartal des Jahres im Vereinsheim Quarzweg 105 statt. Eine Einladung geht Ihnen über den Hausbriefkasten gesondert zu.

Jeder Siedler ist lt. Erbbaurechtsvertrag verpflichtet, Gemeinschaftsarbeiten von mind. 6 Arbeitsstunden im Jahr auszuführen; bei Nichtteilnahme wird gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am Ende des Jahres eine Gebühr von 36,00 € fällig. Diese wird zusammen mit der Wasserabrechnung erhoben.

Die Ver- und Entsorgung mit Frisch – und Abwasser erfolgt über die Siedlergemeinschaft. Daraus ergibt sich im November eine Ablesung der Wasseruhren und anschließend eine Endabrechnung im Dezember.

Eine zweimonatliche Abschlagszahlung muss auf das Konto der Siedlergemeinschaft erbracht werden. Die Höhe richtet sich nach dem Verbrauch der Siedlerstelle und wird mit der Wasserabrechnung bekannt gegeben.

Die Wasseruhren sind Siedlereigentum und sollen alle 6 Jahre gewechselt werden (Eichung läuft aus).

Müllabfuhr erfolgt durch die BSR und ALBA. Bitte beachten Sie die Leerungstermine der BSR.

Straßenreinigung vor dem Grundstück erfolgt jeweils durch den Siedler selbst .

Die gesetzlichen Ruhezeiten an Werktagen von  20:00-07:00 Uhr und an Sonn – und Feiertagen sind einzuhalten.

Unsere Siedlergemeinschaft zeichnet sich durch gemeinschaftliche Festivitäten aus. Das ist eine gute Gelegenheit, einander kennenzulernen.  Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Bei Bauvorhaben ist es unbedingt erforderlich, die Gestaltungsrichtlinien  und Bauvorgaben des BA Neukölln einzuhalten.

Für sämtliche ansichtverändernde baulichen Maßnahmen an bestehenden Gebäuden sowie für Neubauten und/oder baulichen Maßnahmen an und auf dem gesamten Grundstück müssen Sie vor Baubeginn bei der Trägergesellschaft Wobege schriftlich eine privatrechtliche Zustimmung beantragen. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Bauvorhaben auf dem Grundstück. Bei nicht genehmigten Baumaßnahmen kann es sonst bis zum (gerichtlich) angeordneten Rückbau führen.

Einmal jährlich findet eine Begehung der Siedlung durch Vertreter des BA Neukölln und der Trägergesellschaft WOBEGE statt. Sollten Mängel festgestellt werden, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht durch die Wobege.

Baumaßnahmen im Straßenbereich  (z.B. Gasanschluss) müssen bei der WOBEGE und dem Siedlungsvorstand angemeldet werden. Sie sind  terminlich so zu legen, dass sie am 31.10. abgeschlossen sind und frühestens am 01.04. begonnen werden.

Vor Baubeginn  ist unbedingt ein Pflasterprotokoll zu erstellen. Hier sind Bilder des Straßenszustands aufzunehmen.

Für den Winterdienst ist jeder Siedler selbst verantwortlich. Auf die gesetzlichen Bestimmungen wird hingewiesen. Sollten Sie jedoch Interesse an einem Winterdienst haben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand.

Die Straßen unserer Siedlung sind Spielstraßen. Hier gilt Schrittgeschwindigkeit (verkehrsberuhigter Bereich). Ferner besteht ein Parkverbot in den Siedlungsstraßen (ausgenommen: zurückgesetzte Zäune und beschilderte Parkflächen in der Strasse 96). Bitte teilen Sie dies auch ihren Gästen mit. 

Sorgen, Probleme, Nöte aber auch Ideen können Sie im Rahmen der Siedlersprechstunde beim Vorstand loswerden. Diese finden mehrmals im Jahr im Vereinsheim statt; Termine werden in den „Neue Scholle Nachrichten“  oder auch auf der Homepage bekannt gegeben. Gern können Sie aber auch das Kontaktformular verwenden.

Weitere Fragen können an die Mitglieder des Siedlungsvorstandes gerichtet werden.

Wir hoffen, Sie werden viel Freude als Mitglied unserer Siedlergemeinschaft haben.