Neue Scholle Nachrichten 2/2022

Neue Scholle Nachrichten 2/2022

Liebe Mitglieder, liebe Siedlerfreunde,
der neue gewählte Vorstand bedankt sich bei den Mitgliedern für das ausgesprochene Vertrauen.
Wir wollen die Interessen der SiedlerGemeinschaft durch Engagement wahren und nach außen im Sinne
der Siedlerinnen und Siedler vertreten und stehen für Sie als Ansprechpartner bereit. So werden wieder
regelmäßige Siedlersprechstunden angeboten. Bitte beachten Sie die Hompage oder die Aushänge in
den Kästen.
Im Übrigen können Sie das Kontaktformular unserer Homepage verwenden, um mit dem Vorstand in
Kontakt zu treten.
Natürlich sollen wieder gemeinschaftliche Aktivitäten stattfinden, und dank der Siedlerinnen Anke
Dannemann und Sylvia Cerneki gibt es auch wieder einen Festausschuss.
Die beiden benötigen allerdings jede Menge Unterstützung und hoffen natürlich auf Sie.
Ihre Ideen und Anregungen sowie auch aktives Mitwirken sind dabei herzlich willkommen.


Die Antwort vom Ordnungsamt ist da – eingeschränkte Parkmöglichkeiten
auf dem Quarzweg

Leider konnte unserem Antrag nach mehreren Prüfungen der Örtlichkeit nicht entsprochen werden.
Zur Begründung wurde folgendes aufgeführt.
„…
Schlechte Sichtverhältnisse im Bereich von Einmündungen sowie Grundstücksein- und –ausfahrten,
meist hervorgerufen durch parkende Kraftfahrzeuge, sind im Straßenverkehr ein grundsätzliches
Problem.
In….der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass, wer aus einem Grundstück einen abgesenkten
Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren möchte, sich hierbei so zu verhalten hat, dass eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu
lassen. …. Die Anbringung der Verkehrszeichen „Halbparken auf dem Gehweg“ ist nur dann vorgesehen
und zwingend erforderlich, wenn das Verkehrszeichen die zur Gefahrenabwehr unbedingt gebotene und
allein in Betracht kommende Maßnahme ist. Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen
Verhaltensregeln der Straßenverkehrs- Ordnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und
geordneten Verkehrsablauf gewährleisten. Zusammenfassend bestehen aufgrund der vorhandenen
gesetzlichen Regelungen sowie der örtlichen Gegebenheiten KEINE Erforderlichkeit sowie auch keine
Begründung für das Anordnen von Parken auf Gehwegen. Würde ihrem Wunsch entsprochen werden, so
müssten im Lichte des anzuwendenden Gleichheitsgrundsatzes in vielen anderen Berliner Straßen
ähnlich gelagerten Anträgen gleichfalls entsprochen werden.
Durch die oberste Straßenverkehrsbehörde wurden aufgrund der Kita verschiedene Maßnahmen
angeordnet. Weiterreichende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, wie die von Ihnen geforderten
Verkehrszeichen kommen aufgrund der geltenden Rechtslage nicht in Betracht….“
Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme bleibt nur zu hoffen, dass Lkw-Fahrer ihre
Fahrzeuge nicht unmittelbar neben den Ein- und Ausfahrten unserer Siedlungsstraßen parken.
Neue

Die neue Grundsteuer – Erklärung bis zum 31.10.2022 verpflichtend für jeden
Eigentümer!!!

Der Verband für Haus- und Wohneigentum hat im Rahmen einer Präsentation eine Ausfüllanleitung für
Elster anhand eines Musterfalles für ein Eigenheim im PDF-Format erstellt, die auf Anfrage über das
Kontaktformular gern zur Verfügung gestellt werden kann.
Das Elsterformular bietet zudem auch Hilfen über die Schaltfläche „?“ an.
Vielleicht noch interessant: Ist die elektronische Abgabe unzumutbar, darf eine Papiererklärung
eingereicht werden. Für Härtefälle (nur Privatpersonen) stehen den Finanzämtern Papiervordrucke zur
Verfügung, die ab 27.06.2022 ausgegeben werden können. Bitte wenden Sie sich an das zuständige
Finanzamt Neukölln, Thiemannstraße 1, 12059 Berlin, Tel.: (030) 9024 16-0.
Bitte beachten Sie, dass der Grundsteuermessbescheid auf Grundlage Ihrer Angaben erstellt wird.
Dieser Grundsteuermessbescheid ist die Grundlage für die festzusetzende Grundsteuer. Die
Festsetzung der Grundsteuer aufgrund eines fehlerhaften Grundsteuermessbescheides ist nicht
anfechtbar. Lediglich ein fehlerhafter Grundsteuermessbescheid ist mittels Widerspruch
anfechtbar. Bitte prüfen Sie daher den Grundsteuermessbescheid nach Erhalt auf Richtigkeit.


Grüne Energie
Die steigenden Energiepreise sowie der Wunsch, eine nachhaltige Energiegewinnung für Ihr Eigenheim
zu entwickeln, haben sicher auch bei Ihnen schon Überlegungen geweckt, sich energetisch neu zu
orientieren und ggf. eine Photovoltaik-Anlage, Klimaanlage und Wärmepumpe etc. zuzulegen.
Was ist zu beachten?
Gemäß den geschlossenen Verträgen zu den Erbbaurechten sowie den geltenden Bebauungs- und
Gestaltungsrichtlinien für die Kleinsiedlung ist die privatrechtliche Zustimmung des
Grundstückseigentümers bzw. des von ihm beauftragten Verwalters, hier die WOBEGE, für jegliche
Baumaßnahmen, die von außen sichtbar sind, einzuholen.
Die privatrechtliche Zustimmung wird auf der Grundlage der geltenden Bebauungs- und
Gestaltungsrichtlinien für die Gruppenkleinsiedlungen in Neukölln Buckow I „Neue Scholle“, 1993
erteilt.
Photovoltaik-Anlage, Klimaanlage und/oder Wärmepumpe sind von der Straße aus nicht sichtbar
anzuordnen. PV-Module müssen dabei zwingend parallel zur Dachhaut (Wohnhausrückseite, Anbau,
Garage) montiert werden. Aufständerungen sind nicht zulässig,
Für die Prüfung und Zustimmung zu den beabsichtigten Baumaßnahmen sind folgende Unterlagen
herzureichen:
– eine Baubeschreibung,
– ein Lageplan vom Grundstück bzw. ein Grundriss vom Wohngebäude mit Darstellung der
geplanten Baumaßnahme,
– das Produktblatt PV-Anlage/Klimaanlage/Wärmepumpe.
Der Antrag auf privatrechtliche Zustimmung zur geplanten Baumaßnahme ist 2-fach in Papierform an
die WOBEGE zu senden.

WOBEGE Wohnbauten- und
Beteiligungsgesellschaft mbH
Objektverwaltung
Winckelmannstraße 3 – 5
12487 Berlin
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur VOLLSTÄNDIG eingereichte
Antragsunterlagen von der WOBEGE bearbeitet werden.
Die zunehmenden Trockenperioden veranlassen Sie vielleicht auch– Überlegungen zur
HERSTELLUNG EINES BRUNNENS anzustellen.
Land Berlin ist der Eigentümer der Grundstücke
Land Berlin
vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
Karl-Marx-Str. 83
12053 Berlin
Tel. 90239-3553 Fax 90239-3046
E-Mail gudrun.zimmer@bezirksamt-neukoelln.de
Für die Errichtung eines Brunnens zur Eigenversorgung in Ihrem Garten hinter dem Haus ist ein
entsprechender Antrag bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Telefon (030) 9025-0
Bürgertelefon: 115
E-Mail: post@senumvk.berlin.de
zu stellen.
Formular: Antrag/Anzeige in Bezug auf Errichtung und Betrieb von Brunnen zur Eigenversorgung
Der ausgefüllte Antrag einschließlich eines Lageplanes mit Darstellung des geplanten Standortes (inkl.
Mind. 2 Maßangaben zu den nächstgelegenen Grundstücksgrenzen) des Brunnens ist 2-fach in
Papierform an die WOBEGE, der Verwaltungsbeauftragten, zur Prüfung und Bewilligung zu schicken.
Wenn die Senatsverwaltung den Antrag befürwortet, wird die „Wasserbehördliche Genehmigung“
erteilt.
Nach der Errichtung des Brunnens wird durch die Senatsverwaltung die Bauleistung abgenommen, die
mittels Abnahmeschein durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dokumentiert
wird.
Die Genehmigung sowie der Abnahmeschein sind zeitnah der WOBEGE in Kopie zu zusenden.
Was es daüber hinaus bei uns zu beachten gilt!!!!


Nähere Informationen zu folgenden weiteren Themen auf dem Grundstück – hierzu
zählen:
– Dachsanierung/Neueindeckung
– Fassadendämmung
– Fenstertausch
– Zaunerneuerung/Müllstandplatz
– Versiegelung und Pflasterung der Zufahrt/Zuwegung
– Sanierung/Instandsetzung Garage
– Errichtung Garage oder Carport unter 30 m²
– Errichtung von Pool, Schwimmbecken und Teich
– Errichtung von Schuppen oder Gewächshaus
– Schornsteinsanierung oder Errichtung eines Schornsteins
– Hauserweiterung und Umbau
– Errichtung einer Dachgaube
– Errichtung Garage, Carport oder Wintergarten größer als 30 m²
– Hausanschluss für Wasser, Strom, Gas und Telekom
– Baumfällung
erhalten Sie unter
https://www.wobege.de/Service/siedlergemeinschaften/K111-Neukoelln-Neue-Scholle.php
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie
für sämtliche ansichtsverändernden baulichen Maßnahmen an bestehenden Gebäuden
sowie für Neubauten und/oder baulichen Maßnahmen an und auf dem gesamten
Grundstück vor Baubeginn bei der Trägergesellschaft WOBEGE schriftlich eine
privatrechtliche Zustimmung beantragen müssen. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche
Bauvorhaben auf dem Grundstück. Bei nicht genehmigten Baumaßnahmen kann es sonst
bis zum (gerichtlich) angeordneten Rückbau führen.

Trödelmarkt am 10.09.2022 auf dem Vereinsheimgelände (11-17Uhr)
Wir möchten hiermit an den geplanten Trödelmarkt erinnern und Ihnen nochmals Gelegenheit geben, sich für die Teilnahme zu melden.

Bitte wenden Sie sich an Familie Wanjura, Glimmerweg 25, falls Sie doch noch Sachen gefunden haben, die bei Ihnen keine Verwendung mehr finden aber vielleicht für andere interessant sein könnten und Sie Zeit und Lust haben, sich an unserem Trödelmarkt zu beteiligen.

Sofern noch freie Plätze vorhanden sind, können Bekannte und Verwandte auf Anfrage gern „mittrödeln“.

ACHTUNG: „Langfinger“ unterwegs!!!
Erst kürzlich wurden von einem Grundstück unserer Siedlung Gartenschlauch und Adapterstück
gestohlen. Die Diebe haben sich Zutritt über den rückwärtigen Zaun mittels Durchtrennen verschafft und
konnten so die genannten Gegenstände entwenden.
Bitte achten Sie wieder verstärkt auf fremde Personen in unserer Siedlung, die Ihnen merkwürdig
vorkommen. Sprechen Sie sie direkt an oder verständigen einen nahen Nachbarn, der das im
Zweifel für Sie übernehmen würde. Schließen Sie Fenster und Türen vor Verlassen des Grundstücks. Geben Sie ggf. dem Nachbarn Bescheid, sofern Sie längere Zeit verreist sein sollten. Bitten Sie ihre Nachbarn, Augen und Ohren offen zu halten. Hinterlassen Sie ggf. eine Rufnummer, sodass Sie im Notfall erreicht werden können. Halten Sie Schuppen verschlossen und sichern Sie wertvolles Werkzeug, Fahrräder oder ähnliches vor Diebstahl. Ggf. können auch Überwachungskameras als Abschreckung dienen.
Seien Sie achtsam!!!
Termin Siedlersprechstunde: 12.09.2022 ab 18:30 Uhr im Vereinsheim.

Ihr Vorstand