Wasseruhrentausch

Wasseruhren sind alle 6 Jahre zu eichen bzw. nach 6 Jahren läuft die Eichung ab.

In der Vergangenheit wurden die Wasseruhren zentral über den Vorstand beschafft und zu den jeweiligen Terminen zum Einkaufspreis ausgegeben, sodass der Einbau einer geeichten Wasseruhr erfolgen konnte.

Jeder Siedler, jede Siedlerin selbst ist für die Wasseruhr und auch die Einhaltung der Eichvorschriften verantwortlich. Sofern Sie Ihre Wasseruhr tauschen, ist folgendes zu beachten:

  • Der Vorstand oder der Wasserkassierer ist über den Tausch zeitnah in Kenntnis zu setzen.
  • Die alte Wasseruhr muss aufbewahrt und dem zuständigen Wasserkassierer auf Verlangen gezeigt werden.
  • Der alte und neue Zählerstand ist dem zuständigen Wasserkassierer unmittelbar nach Einbau mitzuteilen
  • Die Wasseruhr ist unmittelbar nach dem Einbau zu verplomben.