Unwetterschäden – wer zahlt was?

Vom Verband Haus- und Wohneigentum
Siedlerbund Berlin-Brandenburg e.V.
erhielten wir das anliegende Schreiben, das wir Ihnen gern zur Kenntnis geben möchten:
Sehr geehrte Mitglieder,
im Zuge der Unwetterereignisse waren zahlreiche Siedlungsfamilien von Schäden betroffen.
Auf dem Verbandsrat gab es Fragen in Bezug auf die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
und wie diese im Verhältnis zur Wohngebäudeversicherung steht, wenn es um die
Schadenregulierung geht.
Grundsätzlicher Unterschied:
Grundsätzlich sollte man als erstes betrachten, wofür welche Versicherung zuständig ist. Die
Gebäudeversicherung sichert Schäden am Gebäude durch Gefahren wie Feuer, Leitungswasser,
Sturm/Hagel oder auch weitere Elementargefahren, u.a. ab.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert Sie als Eigentümer für Schäden
an Dritten ab, die durch Ihr Eigentum entstehen. Es ist also erst einmal zu klären, wie der
Schaden entstanden ist und ob ein Verschulden vorliegt.
Beispiel Wetterlage Ende Juni: Ihr Baum schädigt den Zaun des Nachbargrundstücks
Nehmen wir als Beispiel einen Baum, der auf das Nachbargrundstück gefallen ist und hierbei
Schäden auf dem Grundstück, an Zaun und Gebäude verursacht hat. Der Anprall des Baumes
und die hierdurch verursachten Schäden sind durch die Wetterlage in der letzten Woche verursacht
worden. Am 23.6. haben Windstärke 11 und am 26.6. Windstärke 10 vorgelegen (überprüfbar
beim deutschen Wetterkontor oder beim Deutschen Wetterdienst). Dementsprechend
lag ein Sturmereignis vor (mind. Windstärke 8).
Ein Sturmereignis sollte über Ihren jeweiligen individuellen Gebäudeversicherungsvertrag mitversichert
sein. Wie und in welcher Art hängt von Ihrer Versicherung und der Vertragsgestaltung
ab. Wichtig hierbei zu beachten: Jeder versichert immer nur sein eigenes Gebäude.
Dadurch dass der Baum auf dem Nachbargrundstück Schäden angerichtet hat, ist hier auch
die Gebäudeversicherung ihres Nachbarn für dessen Schäden zuständig und sollte den Schaden
ersetzen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kommt nach der Schadensregulierung ins Spiel, wenn
sogenannte Verkehrssicherungspflichten verletzt worden sind. Dies heißt konkret: der Baum
wurde nicht regelmäßig kontrolliert auf zum Beispiel Standfestigkeit, Krankheiten, Totholz etc.
Wenn Sie kein Verschulden an der Schädigung ihres Nachbarn trifft (weil Sie sich regelmäßig
um Ihre Bäume gekümmert haben), der Nachbar oder seine Gebäudeversicherung Sie aber
trotzdem in Regress nehmen wollen, schützt sie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung,
indem Sie auch ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt.
Fazit
Wurde Ihr Gebäude durch den Sturm beschädigt, wenden Sie sich an Ihre Gebäudeversicherung.
Hat Ihr Baum die Sache eines anderen beschädigt, ist die Verschuldensfrage zu klären.
Abschließend kann ich nur sagen, dass es immer stark davon abhängt, wie der eigene Versicherer
reguliert und dass dies immer im Einzelfall betrachtet werden muss.
Wir unterstützen Sie!
Verband Haus- und Wohneigentum
Siedlerbund Berlin-Brandenburg e.V.
Um Sie in Fällen wie diesem sowie in anderen Anliegen bestmöglich zu unterstützen, haben
wir als Landesverband eine Erstberatung zum Versicherungsschutz eingerichtet.
Diese wird von mir persönlich durchgeführt und kann sowohl telefonisch als auch vor Ort bei
uns in der Geschäftsstelle stattfinden.
Bei Unsicherheiten hinsichtlich Ihres Falls oder Problemen mit dem Versicherer können Sie
sich gerne an uns wenden – wir erarbeiten gemeinsam eine Lösung.
Mit den besten Grüßen
Ryan Scott Deane
Landesverbandsvorsitzender
Ansprechpartner bei etwaigen Schäden ist die WoBeGe:
Tel. 030 639 905 555
Zum Umfang der versicherten Schäden schauen Sie bitte auf unserer Seite unter “Infos/Versicherung”