NSN- Neue Scholle Nachrichten 3/2026

NSN- Neue Scholle Nachrichten 3/2026


Liebe Mitglieder, liebe Siedlerfreunde,

Ende August haben Sie möglicher Weise ein Schreiben der WOBEGE mbH über die rückwirkende Änderung der Zusammensetzung der monatlichen Zahlungen erhalten. Auch wir als Vorstand sind darüber verwundert.

Wir haben uns daher an die Wobege gewandt und folgende Antwort erhalten:

Den Wirtschaftsplan für 2026 – erstellt in 9/2025 – haben wir mit dem Schreiben erstmalig am 28.08.2026 zur Kenntnis bekommen und fügen Ihn zur Kenntnis bei.

Wie wir erfahren haben, sind auch andere Siedlungen betroffen.

Eine Rechtsberatung beim Verband für Haus- und Wohneigentum hat ergeben, dass

  • eine Grundlage für die Verpflichtung zur Zahlungen zum Gemeinschaftsfond in den Erbbauverträgen außer in § 11 Abs. 2 der Erbbaurechtsverträge nicht ersichtlich ist,
  • die rückwirkende Erhöhung von Beträgen nicht zulässig ist,
  • die Einlegung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Erhöhung angeraten wird,
  • die erhöhten Beträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt werden sollten.

Wir können folgendes Vorgehen empfehlen:

Legen Sie Widerspruch gegen die Erhöhung der monatlichen Forderung ein. (per e-Mail oder mit Einschreiben)

Widerrufen Sie ggf. Ihre erteilte Einzugsermächtigung gegenüber der Wobege mbH.

Leisten Sie die bisherigen Beträge.

Leisten Sie die erhöhten Beträge unter Vorbehalt.

Zur Hilfestellung haben wir ein Widerspruchsschreiben beigefügt.

Darüber hinaus werden wir als Vorstand die Wobege zur Korrektur der Rechnungen auffordern. Wir sind diesbezüglich bereits in regem Kontakt mit Frau Rekowski (Vorgesetzte von Herrn Marzahn). Wir hoffen, die Wobege mbH damit bewegen zu können und ggf. kostspielige Einzelklageverfahren vermeiden zu können.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einlegung eines Widerspruchs grundsätzlich Privatsache ist!

Der Vorstand übernimmt keine Haftung!

Thema: Winterdienst!

Inzwischen könnten die Einzelrechnungen des Winterdienstes vorliegen.

Leider haben wir noch immer kein Angebot des von uns bevorzugten und hier bereits tätigen Winterdienstes der Fa. AWG erhalten, sehen dem aber entgegen. Denn es wurde beobachtet, dass kürzlich Vermessungen durch einen Winterdienst erfolgten.

Wir als Vorstand würden das Angebot der Fa. AWG prüfen wollen. Denn es macht nur Sinn, wenn es für jeden von uns günstiger wird.

ABER: Es ist damit zu rechnen, dass dies wiederrum zu einer Erhöhung des Gemeinschaftsfonds führen dürfte und mithin für uns steigende monatliche Kosten bedeutet.

Es ist davon auszugehen, dass für die Wintersaison 2026/2027 noch jeder einzelne für die Schneebeseitigung vor seinem Grundstück sorgen muss!

Ihr Vorstand