NSN- Neue Scholle Nachrichten 3/2026

Liebe Mitglieder, liebe Siedlerfreunde,
Ende August haben Sie möglicher Weise ein Schreiben der WOBEGE mbH über die rückwirkende Änderung der Zusammensetzung der monatlichen Zahlungen erhalten. Auch wir als Vorstand sind darüber verwundert.
Wir haben uns daher an die Wobege gewandt und folgende Antwort erhalten:
„Gerne erläutere ich Ihnen daher die für Ihre Siedlung maßgeblichen Positionen etwas ausführlicher. Den Wirtschaftsplan 2026 für die K111 füge ich dieser E-Mail bei, sodass Sie die genannten Beträge und Ansätze auch selbst nachvollziehen können.
Wirtschaftsplan 2026
Der Wirtschaftsplan für die Kleinsiedlung Neue Scholle (Buckow I) – K111 trägt den Stand 25.09.2025. Er enthält die für das Wirtschaftsjahr 2026 zugrunde gelegten Plan-, Prognose- und Kalkulationswerte.
Betriebskosten
Für die K111 sind im Wirtschaftsplan 2026 bei den Betriebskosten folgende Planansätze berücksichtigt:
- Gebäudeversicherung: 54.250,00 €
- Wegbeleuchtung: 1.500,00 €
Hieraus ergibt sich ein Gesamtansatz von 55.750,00 €.
Auf Grundlage der im Wirtschaftsplan zugrunde gelegten Siedlerstellen ergibt sich daraus rechnerisch ein Jahresbetrag von 480,07 € bzw. 40,01 € monatlich je Siedlerstelle.
Als Betriebskostenvorauszahlung wurden für 2026 480,00 € jährlich bzw. 40,00 € monatlich je Siedlerstelle festgesetzt. Der angesetzte Betrag entspricht damit, abgesehen von einer geringfügigen Rundungsdifferenz, dem im Wirtschaftsplan kalkulierten Bedarf.
Gemeinschaftsfonds
Beim Gemeinschaftsfonds ist zunächst wichtig, dessen Funktion zu betrachten.
Der Gemeinschaftsfonds dient nicht nur dazu, Maßnahmen zu finanzieren, die unmittelbar im jeweiligen Wirtschaftsjahr durchgeführt werden. Er dient ebenso der finanziellen Vorsorge für zukünftige gemeinschaftliche Maßnahmen, insbesondere größere Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen.
Für die K111 berücksichtigt der Wirtschaftsplan 2026 deshalb verschiedene gemeinschaftliche Aufgaben und Vorsorgepositionen. Hierzu gehören unter anderem die Straßensanierung und laufende Straßeninstandsetzung, die Beleuchtung, die Frisch- und Abwasseranlagen sowie verschiedene Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftshaus. Hinzu kommen unter anderem Versicherungen, Straßenreinigung, Winterdienst und Grundsteuer.
Für die dem Gemeinschaftsfonds zugeordneten Positionen weist der Wirtschaftsplan insgesamt einen kalkulierten Bedarf von 77.200,27 € aus.
Als Beitrag zum Gemeinschaftsfonds wurden für 2026 480,00 € jährlich bzw. 40,00 € monatlich je Siedlerstelle angesetzt.
Hierbei ist auch ein Vergleich mit dem Vorjahr hilfreich: Der Wirtschaftsplan weist sowohl für das IST ab 01.01.2025 als auch für das SOLL ab 01.01.2026 einen monatlichen Beitrag von 40,00 € aus. Für den Gemeinschaftsfonds ist im Wirtschaftsplan 2026 gegenüber dem dort ausgewiesenen Stand 2025 somit keine weitere Erhöhung vorgesehen.
Verwaltungskosten
Bei den Verwaltungskosten hat sich zum 01.01.2026 die bisherige Systematik geändert.
Seit dem 01.01.2026 gilt der neu gefasste Verwaltervertrag zwischen dem Land Berlin und der WOBEGE. Für die regulären Verwaltungsleistungen ist darin eine einheitliche Verwaltungskostenpauschale von 14,00 € brutto monatlich je Siedlerstelle vereinbart.
Mit dieser Pauschale sind die im Verwaltervertrag vorgesehenen regulären Verwaltungsleistungen abgegolten. Die bisherige Form der Verwaltungskostenabrechnung entfällt damit.
Für das Verständnis ist dabei die Unterscheidung zwischen dem Verwaltervertrag und den jeweiligen Erbbaurechtsverhältnissen wichtig:
Der Verwaltervertrag wurde zwischen dem Land Berlin und der WOBEGE geschlossen und regelt die Aufgaben, die die WOBEGE im Rahmen der Verwaltung der Kleinsiedlungen für das Land Berlin wahrnimmt.
Davon zu unterscheiden sind die jeweiligen Erbbaurechtsverhältnisse der Siedlerinnen und Siedler mit dem Land Berlin. Die WOBEGE nimmt die ihr vom Land Berlin übertragenen Verwaltungsaufgaben wahr und erhebt in diesem Zusammenhang die entsprechenden Zahlungen.
Ich hoffe, dass Ihnen die vorstehenden Erläuterungen zusammen mit dem beigefügten Wirtschaftsplan helfen, die Zusammensetzung und Berechnung der einzelnen Positionen besser nachzuvollziehen.“
Den Wirtschaftsplan für 2026 – erstellt in 9/2025 – haben wir mit dem Schreiben erstmalig am 28.08.2026 zur Kenntnis bekommen und fügen Ihn zur Kenntnis bei.
Wie wir erfahren haben, sind auch andere Siedlungen betroffen.
Eine Rechtsberatung beim Verband für Haus- und Wohneigentum hat ergeben, dass
- eine Grundlage für die Verpflichtung zur Zahlungen zum Gemeinschaftsfond in den Erbbauverträgen außer in § 11 Abs. 2 der Erbbaurechtsverträge nicht ersichtlich ist,
- die rückwirkende Erhöhung von Beträgen nicht zulässig ist,
- die Einlegung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Erhöhung angeraten wird,
- die erhöhten Beträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt werden sollten.
Wir können folgendes Vorgehen empfehlen:
Legen Sie Widerspruch gegen die Erhöhung der monatlichen Forderung ein. (per e-Mail oder mit Einschreiben)
Widerrufen Sie ggf. Ihre erteilte Einzugsermächtigung gegenüber der Wobege mbH.
Leisten Sie die bisherigen Beträge.
Leisten Sie die erhöhten Beträge unter Vorbehalt.
Zur Hilfestellung haben wir ein Widerspruchsschreiben beigefügt.
Darüber hinaus werden wir als Vorstand die Wobege zur Korrektur der Rechnungen auffordern. Wir sind diesbezüglich bereits in regem Kontakt mit Frau Rekowski (Vorgesetzte von Herrn Marzahn). Wir hoffen, die Wobege mbH damit bewegen zu können und ggf. kostspielige Einzelklageverfahren vermeiden zu können.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einlegung eines Widerspruchs grundsätzlich Privatsache ist!
Der Vorstand übernimmt keine Haftung!
Thema: Winterdienst!
Inzwischen könnten die Einzelrechnungen des Winterdienstes vorliegen.
Leider haben wir noch immer kein Angebot des von uns bevorzugten und hier bereits tätigen Winterdienstes der Fa. AWG erhalten, sehen dem aber entgegen. Denn es wurde beobachtet, dass kürzlich Vermessungen durch einen Winterdienst erfolgten.
Wir als Vorstand würden das Angebot der Fa. AWG prüfen wollen. Denn es macht nur Sinn, wenn es für jeden von uns günstiger wird.
ABER: Es ist damit zu rechnen, dass dies wiederrum zu einer Erhöhung des Gemeinschaftsfonds führen dürfte und mithin für uns steigende monatliche Kosten bedeutet.
Es ist davon auszugehen, dass für die Wintersaison 2026/2027 noch jeder einzelne für die Schneebeseitigung vor seinem Grundstück sorgen muss!
Ihr Vorstand