Gemeinschaft…s…arbeit
Nach dem Erbbaurechtsvertrag sind wir verpflichtet, die Gemeinschaftsflächen der Siedlung zu erhalten. Nach dem Beschluss der Mitglieder sind mindestens 6 Stunden im Kalenderjahr zu verrichten. Für jede nicht geleistete Stunde wird ein Betrag i.H.v. 6,00 € in Rechnung gestellt, der mit der Wasserrechnung erhoben wird. …

