Erbbauzinsanpassung zum 01.01.2023
Der Erbbaurechtsausgeber, Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin, macht zum 01.01.2023 die Erbbauzinsanpassung gemäß § 4 Abs. 5 des Erbbau-Heimstättenänderungsvertrag bzw. Erbbaurechtsänderungsvertrag geltend. Danach ist “der Erbbauzins auf Verlangen eines Vertragspartners angemessen zu erhöhen oder zu senken Eine Änderung des Erbbauzinses kann …
